Hausordnung

  1. Das Wohnheim Beauséjour richtet sich hauptsächlich an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren, die eine Lehre oder ein Hochschulstudium absolvieren. Es bietet eine freundliche Atmosphäre, die Toleranz, Dialog und gegenseitigen Respekt fördert.
  2. Die Miete für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Tag des Vormonats zu bezahlen. Bei der Anmeldung wird eine Kaution erhoben: CHF 500.– oder CHF 700.– für Studierende, je nach Zimmertyp, sowie zwei Monatsmieten für Nichtstudierende und Studios. Die Kaution wird nach Rückgabe der Schlüssel bei der Schlussabrechnung und beim Auszug zurückerstattet.
  3. Jede Person erhält die Schlüssel zu ihrem Zimmer und zum Hauseingang. Ein Verlust ist der Direktion unverzüglich zu melden; Ersatzschlüssel gehen zulasten der mietenden Person. Persönliche Gegenstände liegen in eigener Verantwortung und sind nicht gegen Diebstahl versichert. Die Zimmer sind ordentlich zu halten und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Bettwäsche wird vom Haus bereitgestellt und gewaschen. Schäden in Zimmern oder Gemeinschaftsräumen werden in Rechnung gestellt und müssen sofort gemeldet werden. Studierende benötigen eine Haftpflichtversicherung.
  4. Das Wohnheim stellt kostenlos WLAN ausschliesslich zu Studienzwecken zur Verfügung und übernimmt die Empfangsgebühren. Ab 22 Uhr ist auf den Etagen Ruhe einzuhalten.
  5. Kochen sowie Kochplatten, Mikrowellen und zusätzliche Heizgeräte sind in den Zimmern verboten. Im Untergeschoss stehen eine grosse und eine kleinere Küche zur Verfügung. Geschirr und Küchenutensilien werden nicht bereitgestellt. Die Küche muss nach Gebrauch gereinigt und aufgeräumt werden.
  6. Rauchen ist im Wohnheim verboten. Drogen und illegale Produkte, einschliesslich CBD, sind im Haus untersagt.
  7. Im Untergeschoss stehen eine kostenpflichtige Waschmaschine, ein Trockner und ein Bügeleisen zur Verfügung. Informationen und Magnetschlüssel sind im Sekretariat erhältlich.
  8. Nicht im Haus wohnende Personen müssen das Gebäude bis spätestens 22 Uhr verlassen. Das Beherbergen Dritter und das Ausleihen von Zimmerschlüsseln sind verboten. Mit Zustimmung der Direktion kann je nach Verfügbarkeit eine Person gegen eine geringe Gebühr kurzfristig beherbergt werden.
  9. Alle werden gebeten, sich im und ausserhalb des Wohnheims korrekt zu verhalten. Die Direktion kann Personen, die diese Regeln nicht einhalten, zum sofortigen Auszug auffordern. Das Wohnheim ist nicht für Personen bestimmt, die pädagogische Betreuung benötigen oder erhebliche Verhaltensstörungen aufweisen.
  10. Direktion und Hauspersonal dürfen die Zimmer zur Kontrolle des Mobiliars oder zur Ablage der Bettwäsche betreten.
  11. Diese Hausordnung kann jederzeit durch die Direktion geändert werden.